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30 Jahre Vorsorge: Warum bei der bAV nicht nur Sicherheit, sondern auch Kaufkraft zählt
1.000 Euro Betriebsrente klingen nach einer soliden zusätzlichen Altersversorgung. Doch was lässt sich davon in 30 Jahren tatsächlich noch kaufen? Inflation verändert den Wert zukünftiger Rentenzahlungen erheblich. Für Unternehmen und Beschäftigte lohnt es sich deshalb, bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht nur auf garantierte Leistungen, sondern auch auf langfristige Renditechancen und den Erhalt der Kaufkraft zu achten.

Geliehen, gemietet, in Obhut: Wer zahlt, wenn fremde Sachen im Betrieb beschädigt werden?
Eine gemietete Maschine geht kaputt, ein geliehenes Werkzeug wird beschädigt oder ein Kundenfahrzeug nimmt in der Werkstatt Schaden. Fremdes Eigentum gehört in vielen Unternehmen zum Alltag. Doch wer trägt die Kosten, wenn etwas passiert? Entscheidend sind die Art der Überlassung, die Schadenursache und der vereinbarte Haftpflichtschutz.

Uhrensammlung verwalten: Wie aus einzelnen Luxusuhren ein geordnetes Portfolio wird
Mit jeder weiteren Luxusuhr wächst nicht nur der Wert einer Sammlung, sondern auch der organisatorische Aufwand. Kaufbelege, Seriennummern, aktuelle Werte, Standorte und Serviceunterlagen sollten deshalb nicht irgendwo verteilt liegen. Ein strukturiertes Uhreninventar erleichtert Bewertung, Versicherung, Schadenabwicklung und später auch Verkauf oder Nachlassplanung.

Längere Krankheit und bAV: Was passiert mit der Betriebsrente?
Ein Mitarbeiter fällt krankheitsbedingt aus. Zunächst läuft alles wie gewohnt: Das Unternehmen zahlt das Gehalt weiter, die Lohnabrechnung berücksichtigt die vereinbarte Entgeltumwandlung und die betriebliche

Beim Kunden etwas beschädigt: Wann Tätigkeitsschäden zum Problem werden
Beim Bohren eine Leitung getroffen, bei der Montage eine Oberfläche beschädigt oder bei Pflasterarbeiten fremdes Eigentum zerstört: Tätigkeitsschäden gehören zu den typischen Haftungsrisiken im Handwerk. Entscheidend ist, was genau beschädigt wurde und wie der Schaden entstanden ist.

Der neue Mitarbeiter bringt schon eine bAV mit: Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
Ein neuer Beschäftigter bringt eine betriebliche Altersvorsorge aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis mit. Für den neuen Arbeitgeber stellt sich damit eine wichtige Frage: Muss der bestehende Vertrag übernommen werden oder kann die Versorgung in das eigene bAV-Konzept integriert werden? Eine vorschnelle Entscheidung kann langfristig unnötige Komplexität schaffen.